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                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizministerium 4
Der Rechtsanwalt Dr. Weidinger war als Verfahrenshelfer für die Berufung zuständig und informiert mich/uns nicht über das Urteil des Berufungsgericht OLG Linz, wodurch dieses rechtskräftig  und mir der Weg zum OGH versperrt wurde. Dr. Weidinger begünstigt seinen „Kollegen Rechtsanwalt“. Danach musste die Klage gegen Dr. Waldhör LG Wels Aktenzeichen 2 Cg 71/10h umgestellt werden, da das vorhergegangene Verfahren präjudiziell war. Langer Rede kurzer Sinn ist der, dass ich auch dieses Verfahren verloren habe mit der Begründung des Richters Dr. Pesendorfer dass es keinen Auftrag zur Überprüfung des Liegenschaftsvertrages gegeben hat. Das merkwürdige dabei ist nur, dass Dr. Waldhör diesen Auftrag sogar im Verfahren zugegeben hat. „Ich hatte den Auftrag den gesamten Vertrag zu prüfen“. Trotz dieser entscheidenden Aussage kommt der Richter zu dem Schluss, dass es keine Auftragserteilung gab! Ebenfalls Begünstigung. Dr. Kurt Waldhör sagt auch aus, dass er den Optionsvertrag im Auftrag der Gegenseite und absichtlich zum Nachteil seiner Mandanten Funk entworfen hat. Was er im vorhergegangenen Verfahren vehement geleugnet hatte! Falschaussage strafbar nach STGB. Weshalb ignoriert dies der Richter? Dr. Waldhör äußert sich auch diskriminierend gegenüber mir als Kläger, in dem er sagt:“Sie haben ja nur geklagt,  weil sie Verfahrenshilfe bekommen. Wenn es nach mir ginge gäbe es die nicht“. Mittellos ist demnach gleichbedeutend wie Rechtlos? Hier zeigt er auch seine Einstellung zu unserem Rechtssystem und dies wird ebenfalls durch den Richter gedeckt, indem es nicht protokolliert wurde.
Trotzdem haben diese Aussagen keinerlei Auswirkung auf das Urteil. Im Gegenteil wird Dr. Waldhör bescheinigt er habe ehrlich und glaubwürdig vorgetragen, aufrichtig gehandelt und seine Pflichten nicht verletzt. Wogegen meine Frau und ich als unglaubwürdig bezeichnet werden. Unglaubwürdig ist eine personenbezogene Qualifizierung und diskriminierend, außerdem muss jemand der unglaubwürdig ist nicht zwangsläufig auch unglaubhaft sein.
Sowohl meine Frau als auch ich sagen in allen Verfahren annähernd das Gleiche aus – wenn man lesen kann, ist dies auch leicht nachzuvollziehen – wogegen die Gegenseite in sämtlichen Verfahren  widersprüchliche Angaben machte. Ein objektiver Richter hätte dies zweifelsfrei feststellen können und müssen. Es hätte gereicht sich nur ein bisschen dem Aktenstudium  zu widmen. Die Entscheidungen des Richters kann ich nicht nachvollziehen, außer unter dem Gesichtspunkt,  dass er hier ebenfalls  wie seine Kollegen zuvor den“ Kollegen Rechtsanwalt“ begünstigt hat, da dieser wieder zu Anfang des Verfahrens darauf verwiesen hat, dass er keine Haftpflichtdeckung hätte! Was überhaupt nichts zur Sache tut und nur dazu dient den Richter unterschwellig zu beeinflussen.